Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

DJ NIK Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verantwortlich für DJ NIK:

Stefan Wolnik
Gelldorfer Weg 7
31683 Obernkirchen

05724 / 6000

www.dj-nik.de

Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Stefan Wolnik, im folgenden DJ NIK genannt, und Vertragspartnern, im folgenden Kunden genannt.

Inhalt

  1. Vertrag
  2. Rücktritt vom Vertrag
    2a. Ausfall durch „Corona“
  3. Vorgespräch und Location
  4. Catering
  5. Dauer der Veranstaltung und Übernachtung
  6. Fahrtkosten
  7. Die Gage und ihre Zusammensetzung
  8. Bezahlung
  9. Inhalt der DJ-Dienstleistung
  10. Das Equipment
  11. Nutzung des Equipments durch Dritte
  12. Haftung
  13. GEMA-Gebühren
  14. Bildrechte
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Vertrag

Verträge zwischen DJ NIK und Kunden entstehen durch

  • Annahme eines schriftlichen Angebotes
  • einen Veranstaltungsvertrag (Dienstvertrag)
  • eine mündliche Vereinbarung

Das Angebot von DJ NIK gilt aufgrund hoher Nachfragen sieben Tage ab Zustellung.

 

2.Rücktritt vom Vertrag

Grundsätzlich gilt bei Dienstverträgen lt. § 611 BGB:
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Ein Widerruf seitens des Kunden ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages kostenfrei nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Eine Stornierung darf lt. § 314 BGB von jeder Seite ausgehend ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss nur aus wichtigem Grund erfolgen:
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(Ausnahme hiervon siehe Punkt 2a. Ausfall durch „Corona“)

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bietet DJ NIK dem Kunden folgende Stornierungsmöglichkeiten und damit verbundene Stornokosten an:

  • Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kostenfrei.
    Einschränkung: Das Stornierungsrecht ist jedoch ausgeschlossen für Veranstaltungen, die vor Ablauf dieser Frist stattfinden.
  • Stornierung bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn. Kosten: 30% einer durchschnittlichen 8-Stunden-Vergütung.
  • Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn. Kosten: 60% einer durchschnittlichen 8-Stunden-Vergütung.
  • Stornierung unter 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn. Kosten: 100% einer durchschnittlichen 8-Stunden-Vergütung.

Grundlage der Stornokosten ist die erfahrungsgemäße Höhe der Wahrscheinlichkeit einer erneuten Buchung durch einen anderen Kunden nach Wegfall dieser Veranstaltung im Verhältnis zum Zeitpunkt der Stornierung.
Falls der Veranstaltungs-Termin lediglich innerhalb von 24 Monaten verschoben wird und DJ NIK diesen 2. Termin wahrnehmen kann, halbieren sich die jeweiligen Stornogebühren. Falls DJ NIK darüber hinaus für den ehemaligen Termin einen erneuten Vertrag mit einem anderen Kunden abschließt, werden die Stornogebühren mit der Gage für den 2. Termin voll verrechnet. Somit würden dem Kunden in diesem Fall die Stornokosten zu 100% erstattet.

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens DJ NIK zählt nicht zu seinem Geschäftsverständnis und würde lediglich aus wichtigen Gründen (entspr. § 314 BGB) erfolgen, wie beispielsweise

  • höhere Gewalt
  • Naturkatastrophen
  • Behördliche Anordnung (Ausnahme unter Punkt 2a)
  • Betriebsstörungen der Location
  • Stromausfall- oder Stromschwankungen
  • schwerer technischer Ausfall der Anlage
  • Vorenthaltung veranstaltungsrelevanter Gründe seitens des Kunden (beispielsweise wird DJ NIK kurz vor der Veranstaltung mitgeteilt, es solle für Deutschland allgemein untypische Musik gespielt werden, also überwiegend russisch, polnisch, arabisch, etc.
    Oder der vereinbarte Platz für die Musikanlage wurde inzwischen anderweitig verplant, u.s.w.)
  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod
  • Todesfall in der Familie
  • aus beidseitigem Einverständnis.

Wichtige Gründe, die nicht in der Verantwortung von DJ NIK liegen und aus denen der Dienstvertrag durch DJ NIK nicht erfüllt werden kann, ziehen entsprechend o.g. Stornogebühren nach sich (vgl. Punkt 12 Haftung). Der Kunde kann sich ggf. anschließend schadlos an den/die Verursacher halten.

Liegen wichtige Gründe vor, die in der Verantwortung von DJ NIK liegen und aus denen der Dienstvertrag durch DJ NIK nicht erfüllt werden kann, wird er alles in seiner Macht Stehende versuchen, adäquaten Ersatz (technisch und/oder personell) zu organisieren, um den Dienstvertrag zu erfüllen.
DJ NIK ist einerseits über die DJ-Community seines Landkreises gut vernetzt. Darüber hinaus ist DJ NIK Mitglied einer bundesweit tätigen DJ-Agentur, über die in kurzer Zeit ein kompetenter Kollege zu finden sein wird.
Mehrkosten bis 50% des vereinbarten Paket-Grundpreises / des Festpreises werden durch DJ NIK übernommen. Darüber hinaus anfallende Mehrkosten werden von DJ NIK nicht übernommen.

Sollte sich tatsächlich kein Ersatz für den Ausfall von DJ NIK finden, kann der Kunde Schadenersatzansprüche entsprechend §§ 280-283 BGB geltend machen.

 

2a. Ausfall durch „Corona“

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der Veranstaltung möglich (vgl. §275, Abs. 1 und § 326, Abs.1 BGB), sofern eine Entscheidung öffentlicher Stellen nach § 28 IfSG die Durchführung einer Veranstaltung verbietet.

Wird lediglich eine geringere Teilnehmerzahl seitens der Behörden vorgeschrieben (z.B. nur 50 Personen, obwohl 65 eingeladen wurden), sind die unter Punkt 2 genannten Stornogebühren bei Absage einer Veranstaltung rechtens, da eine endgültige Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit der Leistungserbringung nicht vorliegt.

 

3. Vorgespräch und Location

Ein Vorgespräch zur Erörterung der DJ-Dienstleistung kann telefonisch oder persönlich (im Idealfall mit Einbezug der Location und der/des Locationsbetreiber/s) erfolgen.

Die einsetzbare Technik von DJ NIK lässt sich individuell dem Veranstaltungsrahmen und den jeweiligen Raumgrößen anpassen. DJ NIK klärt mit dem Kunden und dem/den Locationbetreiber/n, die für die jeweilige Location sinnvoll einsetzbare Anlagentechnik (Licht und Ton), bezogen auf Transport, Raumgröße, Stromanschluss, Gästeanzahl, zeitlichen Rahmen für Auf- und Abbau, Parkmöglichkeiten, etc.

Des Weiteren erfolgt die Aufnahme noch fehlender Kundendaten und Veranstaltungsnotizen zur Erstellung eines Angebotes, Vertrages und/oder Rechnung, sowie natürlich die musikalische Abstimmung.

Eine Feinabstimmung der Veranstaltung mit den für DJ NIKs Dienstleistung notwendigen Informationen, beispielsweise auch über den Ablauf der Veranstaltung (Programmpunkte, Musikwünsche, u.a.) erfolgt ca. ein bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Bis 75km Anfahrt entstehen keine gesonderten Fahrtkosten. Dies gilt sowohl für das Vorgespräch (wahlweise beim Kunden oder in der Location) als auch für die An- und Abreise zur Veranstaltung.
Darüber hinaus gilt die unter Punkt 6 genannte Pauschalkosten-Staffelung für Fahrtkosten.

Der Kunde trägt Sorge dafür (ggf. in Absprache mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes), dass die Räumlichkeiten und / oder Flächen, die zum Transport und Aufbau des Equipments benötigt werden, rechtzeitig zugängig sind. Für Privat-Veranstaltungen im Rahmen von bis zu 200 Personen muss eine Vorlaufzeit von mindestens 1,5 und höchstens 2 Stunden einkalkuliert werden.

Gleiches gilt für den Abbau und Abtransport des Equipments. Hier ist noch darauf zu achten, dass kein Fahrzeug von DJ NIK und / oder seinen Kollegen und Mitarbeitern zugeparkt oder der Abbau und Abtransport in anderer Weise behindert wird.

 

4. Catering

Kostenloser Verzehr von auf der Veranstaltung angebotenen Speisen und alkoholfreien Getränken für Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 4 Stunden wird für die Durchführung der Dienstleistung von DJ NIK vorausgesetzt.

 

5. Dauer der Veranstaltung und Übernachtung

Die Buchungsdauer wird auf maximal 15 Spielstunden begrenzt und endet spätestens um 5 Uhr morgens des Folgetages.

Bei Veranstaltungen mit über 11 Std. Spielzeit und einer Fahrtstrecke über 100km einfache Strecke behält sich DJ NIK eine Kostenpauschale für eine Hotelübernachtung i.H.v. 75,- Euro vor.

 

6. Fahrtkosten

Anfahrten für 1 Vorgespräch und zur Durchführung der Veranstaltung innerhalb von 75 km sind nach Vertragsabschluss bereits mit der Gage abgedeckt.
Kommt es nach einem Vorgespräch zu keinem Vertragsabschluss oder wird dieser später wieder storniert, werden die Anfahrtskosten berechnet.

Bei Anfahrtstrecken bis 75km Anfahrt ohne Vertragsabschluss oder nach Storno werden Pauschal 35,- Euro erhoben.

Bei Anfahrtstrecken darüber hinaus wird in jedem Fall (Abschluss, Nichtabschluss, Storno) eine gestaffelte Kilometerpauschale wie folgt erhoben:

  • 76 – 150 km Anfahrt pauschal 50,- Euro
  • 151 – 200 km Anfahrt pauschal 65,- Euro
  • 201 – 250 km Anfahrt pauschal 80,- Euro
  • 251 – 300 km Anfahrt pauschal 95,- Euro
  • 301 – 350 km Anfahrt pauschal 110,- Euro
  • 351 – 400 km Anfahrt pauschal 125,- Euro
  • 401 – 450 km Anfahrt pauschal 140,- Euro
  • 451 – 500 km Anfahrt pauschal 150,- Euro

7. Die Gage und ihre Zusammensetzung

Preise 2024

Bis 6 Std. pauschal 600,- Euro.
Jede weitere halbe Stunde wird mit 35,- Euro berechnet.
Maximal 15 Stunden Buchungszeit möglich.

 

Preisliste 2023

Bis einschließlich 9. Stunde beträgt die halbstündliche Taktung 25,-
Euro.
Ab der 9,5. Stunde beträgt die halbstündliche Taktung 35,- Euro.
Wenn Sie mich beispielsweise für 8 Stunden buchen, beträgt
die halbstündlich aufaddierte Gage plus des Grundpreises lediglich 550,- Euro.

 
Individuelle Preisabsprache
  • Für Veranstaltungen mit kürzeren Laufzeiten
  • Für Veranstaltungen mit größerem Equipment-Bedarf (Erntefeste, Schützenfeste, Schulfeten, große Firmen-Events, etc.)
Die Gage beinhaltet folgende veranstaltungsbezogene Leistungen:
  • Fahrtkosten für Vorgespräch vor Ort bis 75km Anfahrt
  • Fahrtkosten für die Veranstaltung bis 75km Anfahrt
  • Rüstzeit (Ein-und Ausladen der Technik am Lager, sowie an der Location)
  • Zeitaufwand für Auf- und Abbau der Technik
  • Stundenlohn für die Dienstleistung eines oder mehrerer DJ
Darüber hinaus deckt die Gage kalkulatorisch folgende Ausgaben ab:
  • Kauf, Instandhaltung und Lagerung von Equipment, incl. Transportboxen
  • Zeitaufwendung, um den Umgang des Equipments zu erlernen
  • Kompensation des Wertverlustes von Equipment
  • Lagerkosten (Miete, Strom, Heizung)
  • Logistik- / Unterhaltskosten für PKW und Anhänger (Steuern, Versicherung, Stellplatzmiete, Sprit, Werkstattkosten)
  • Pflege der Musiksammlung (Zeitaufwendung für Aktualisierung und Archivierung, Kosten für den Kauf von Tonträgern und Musik-Dateien, Kauf von Datenträgern, Kauf von Laptops incl. Software)
  • Werbekosten (Zeitaufwendung für Aktualisierung der Webseite, Kosten für die Unterhaltung der Domain, Kosten für Webdesigner (Aktualisierung der Webseiten-Software), Flyerdruck, Visitenkartendruck, Sonstige Werbemedien, wie Hochzeitsmessen, Gewerbeschauen und das dafür benötigte Werbebudget)
  • Kommunikationskosten (Bereitstellungskosten und Unterhaltung von Smartphone, Festnetz und Endgeräten)
  • Sonstige Bürokosten (antlg. Heizung, Strom, Miete)
  • Gewerbliche Versicherungen (Rechtschutz, Haftpflicht)
  • Schulungskosten incl. Zeitaufwendung (DJ-Führerschein, Laserschein, Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Techn. Regeln, etc.)

Technische oder personelle Sonderlösungen, die nach Vertragsabschluss an DJ NIK herangetragen werden und die über die Kalkulation oder die vorhandenen technischen oder personellen Möglichkeiten von DJ NIK hinausgehen, müssen auf ihre Umsetzung geprüft, und können ggf. über Ankauf, Leasing, Miete oder Personalvermittlung realisiert werden. Ggf. anfallende Mehrkosten werden an den Kunden weitergegeben.
Eine Absage dieses Mehraufwandes ist aber nicht ausgeschlossen.

7a. Wartezeiten

Ist die DJ-Dienstleistung erst später gewünscht, also mit Verzicht auf Hintergrundmusik zum Empfang und Dinner, aber die Technik muss bereits vor Beginn der Veranstaltung aufgebaut werden, gilt folgendes:

Der Aufwand für eine weitere Anfahrt (innerhalb von ca. 20km Radius um Obernkirchen) wird mit einer Pauschale von 50,- Euro vergütet.
Da sich weitere Entfernungen für eine erneute Anfahrt nicht lohnen, wird zur Vergütung der Wartezeit die o.g. Gagen-Tabelle zur Zeitberechnung herangezogen. D.h. jede angefangene halbe Stunde Wartezeit wird mit 25,- Euro vergütet. DJ NIK muss nicht explizit vor Ort warten, sondern kann den Veranstaltungsort bis zu seinem Einsatz verlassen.

Der Aufbau der Technik im Beisein der Gäste ist seitens DJ NIK nicht gewünscht.

8. Bezahlung

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an DJ NIK direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • Barzahlung vor, während oder direkt nach Ende der Veranstaltung
  • Überweisung des gewählten Paket-Grundpreises oder des vereinbarten Festpreises vorab (Zahlungseingang mindestens 7 Tage vor Veranstaltung) auf folgendes Konto:
    Inhaber: Stefan Wolnik
    IBAN DE76 2501 0030 0061 6333 05
    BIC PBNKDEFF
    Nach Zugang der Rechnung (nach der Veranstaltung) wird dann der Restbetrag per sofort fällig. Die Überweisung oder die Barzahlung direkt nach der Veranstaltung hat dann umgehend zu erfolgen.

9. Inhalt der DJ-Dienstleistung

Primäre Aufgabe von DJ NIK ist es, auf einer Veranstaltung die passende Musik zu spielen.
Auf Privatveranstaltungen kann sich das beispielsweise folgendermaßen gliedern:

  • Unaufdringliche Hintergrundmusik zum Empfang (Jazz, Loungemusik, „Fahrstuhlmusik“)
  • Ruhige Hintergrundmusik zum Dinner (Piano, Jazz, „Sweet, Soft & Lazy-Music“)
  • Pointierte Musik zu Programmpunkten, wie Eröffnungs-, Schleier- oder Holzschuhtanz, Hochzeitstorte, Hintergrundmusik oder Intro für Spiele, etc.
  • Tanz- und Partymusik (auf den Veranstaltungsrahmen abgestimmt), Musikwünsche

Darüber hinaus ist es, je nach Kundenabsprache, Aufgabe von DJ NIK, Programmpunkte anzumoderieren und die Gäste (gesittet) zum Tanzen zu animieren und musikalisch auf eine sich aufbauende Stimmung positiv einzuwirken. Es gehört nicht zur Aufgabe von DJ NIK, aufgrund von überwiegenden Bewegungsmuffeln unter den Gästen zum Entertainer oder Pausenclown zu mutieren. Vorrangige Aufgabe von DJ NIK ist und bleibt die Musik.

Auf öffentlichen Veranstaltungen liegt der Focus neben der passenden Musik auch auf verstärkte Animation.

Firmen-Events obliegen, ähnlich wie bei Privatveranstaltungen einer entsprechenden Abstimmung mit dem Veranstalter. Aber: DJ NIK ist kein professioneller Moderator. Dementsprechend gehört es nicht zu den Aufgaben von DJ NIK, etwa Produktpräsentationen o.ä. durchzuführen.

Veranstaltungen, auf denen spezielle Musik gewünscht wird, wie beispielsweise Familien-veranstaltungen mit überwiegend nichtdeutscher Nationalbeteiligung (polnisch, russisch, arabisch, etc.), muss vor Vertragsabschluss mit DJ NIK besprochen werden. Diese Musik wird in jedem Falle vom Kunden bereitgestellt.

 

10. Das Equipment

Das Equipment von DJ NIK gliedert sich in:

  • Technik (Ton und Licht) für die direkte DJ-Dienstleistung
  • Zubuchbare Technik (z.B. weitere(r) Lautsprecher für Nebenräume, Uplighting (Ambiente-Beleuchtung) etc.) Hierbei bitte Punkt 7, letzten Absatz (Seite 6) beachten.
  • Werbemittel (Roll-Up, Flyer, Visitenkarten, Präsentationstisch für Flyer und Visitenkarten)
  • Fahrzeug (PKW und ggf. Anhänger)
  • Technik, zubuchbare Technik, Werbemittel oder Fahrzeuge weiterer Kollegen und / oder Mitarbeiter, vor allem bei größeren Events

Das Equipment von DJ NIK darf nur von ihm selbst oder seinen Beauftragten bedient, benutzt, sowie auf- und abgebaut werden.

Die Technik (Ton und Licht) wird passend auf Größe und Art der Veranstaltung abgestimmt. Dabei werden angepeilte Lautstärke, Anzahl der Gäste, sowie verfügbarer Stellplatz für die Technik berücksichtigt. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Zusätzliche Technik kann hinzugebucht werden. Hierbei wird im Vorfeld die Machbarkeit (z.B. bauliche Gegebenheiten, Fluchtwege, Kabelverlegewege, Platzbedarf, etc.) durch DJ NIK geprüft und berücksichtigt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DJ NIK Werbemittel, wie Roll-Up, Flyer und / oder Visitenkarten im üblichen Maße ausstellen darf.

Der Kunde trägt Sorge dafür (ggf. in Absprache mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes), dass mindestens ein PKW (ggf. mit Anhänger) auf dem Grundstück der Location oder in Nähe der Veranstaltung, wenn möglich unter Ausschluss von Publikumsverkehr oder ggf. unter Aufsicht kostenfrei geparkt werden darf.

 

11. Nutzung des Equipments durch Dritte

Eine Nutzung des Eigentums von DJ NIK durch Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Anderen (musikalischen) Dienstleistern ist es untersagt, die Lautsprecheranlage von DJ NIK mitzubenutzen.

Bluetooth und WLAN-Verbindungen zu anderen Geräten als denen von DJ NIK werden nicht hergestellt. Die einzige Möglichkeit, fremde Musik in die Anlage von DJ NIK einzuspielen ist per mp3-Stick oder CDs an einen von DJ NIK bereitgestellten mp3- oder CD-Player.

 

12. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ NIK verursacht worden ist. Sollte DJ NIK einen Schaden auf dem Event verursachen, so haftet er für die Kosten die in diesen Zusammenhang entstehen.

Für Schäden am Eigentum von DJ NIK, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Kunde. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Polizei.

Ist es aus logistischen Gründen notwendig, dass die Technik von DJ NIK bereits vor dem eigentlichen Einsatzzweck angeliefert, gelagert, aufgebaut oder in anderer Weise ausgehändigt werden muss, haftet der Kunde, Eigentümer, Empfänger oder/und Veranstalter bei Beschädigung, Verlust, Wertminderung, technischen Veränderungen oder anderen Begebenheiten, die die Originalität oder uneingeschränkte Verwendung des Eigentums von DJ NIK während der Abwesenheitszeit von DJ NIK  betreffen oder einschränken, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde als Vertragspartner hat sicherzustellen, dass eine entsprechende versicherungstechnische Absicherung besteht.
Im aufgebauten Zustand der Anlagentechnik von DJ NIK darf diese Technik in Abwesenheit von DJ NIK nur in Absprache mit ihm bewegt oder verändert werden.

Sofern DJ NIK durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen der Location, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung (vgl. Punkt 2: Rücktritt vom Vertrag).

 

13. GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen erhebt die GEMA keine Gebühren.
(siehe FAQs: Muss ich bei einer privaten Veranstaltung GEMA-Gebühren zahlen?  https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/veranstaltungen/#faq_collapse_265)

 

14. Bildrechte

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge seiner Veranstaltung Bilder oder Videos von seinem Event getätigt werden können.

Der Kunde kann hiergegen jederzeit Widerspruch einlegen.

Von Personen, die auf Bildern oder Videos der Veranstaltung klar zu erkennen sind und die von DJ NIK auf öffentlich zugängigen Portalen zu Werbezwecken eingesetzt werden, muss DJ NIK schriftliche Erlaubnisse von den Gästen einholen oder die Gesichter unkenntlich machen.

Personen oder Gäste, die auf der Veranstaltung Fotos oder Videos von DJ NIK und / oder seinem Equipment zum Zwecke der Bloßstellung oder der wirtschaftlichen Benachteiligung verbreiten und /oder veröffentlichen, werden strafrechtlich verfolgt.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ NIK und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig Bückeburg vereinbart.